Aufnahme_Ofenkurve_an_Pulvertrockner.jpgNetzanalyse_und_Verbrauchsmessungen.JPGProtokoll-Dichtheitspruefung-Muster.jpgService_an_Schaltschrank.jpg

 

Protokoll Dichtheitsprüfung


 

   

 

Die Pflichten des Unternehmers sind in der letztmalig 2015 angepassten Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Neben der Prüfung des „normalen Arbeitsmittels" Lackieranlage nach § 15 der BetrSV - resultierend aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung - ergeben sich aber auch feste Prüffristen nach § 16 der BetrSV.

 

Das heißt, wir führen Prüfungen nach §16 Anhang 2 Abschn. 3 Nr. 5.3 BetrSichV (jährlich auszuführen) und Prüfungen nach §16 Anhang 2 Abschn. 3 Nr. 5.2 BetrSichV (aller 3 Jahre auszuführen) durch.

 

Für alle diese Prüfungen sind wir Ihr qualifizierter Ansprechpartner.

 

Zusätzlich prüfen wir auf Wunsch Ihre Anlage oder elektr. Maschine nach DGUV 3.

 

Information zu Ihren Prüfpflichten finden Sie auch in der DGUV 209-046 „Betreiben von Lackierräumen" der Berufsgenossenschaft.

 

Hinweis:

Im Zuge einer Wartung erhalten Sie immer ein Prüfprotokoll entsprechend den Anforderungen des §15 der BetrSV sowie ein Messprotokoll „Nachweis technische Lüftung".


Messungen

folgende Messungen können durchgeführt und ggf. dokumentiert werden:

 

  • Luftmengenmessungen
  • Sinkgeschwindigkeitsmessungen
  • Temperaturmessungen – auch Ofenkurven bis 250 °C
  • Vibrationsmessungen
  • Wärmebildmessungen
  • Netzanalyse und Verbrauchsmessungen
  • alle relevanten  Elektromessungen nach DGUV 3
  • Messungen an Gasflächenbrennern nach EN 525

Wartungen

Um den funktionierenden Zustand zu sichern und langfristig gewährleisten zu können, führen wir Anlagenwartungen in der Gesamtheit aus, d. h. der

 

  • Anlagensteuerung
  • Lüftungstechnik
  • Wärmeerzeugung/Brenner

 

Eine Wartung/vorbeugende Instandhaltung gewährleistet gute Ergebnisse und verhindert ungewollte Anlagenausfälle.

 

Hinweis:

Im Zuge einer Wartung erhalten Sie immer auch ein Prüfprotokoll entsprechend den Anforderungen des §15 der BetrSV sowie ein Messprotokoll „Nachweis technische Lüftung".

Sie haben damit auch teilweise Ihren Prüfpflichten als Unternehmer genüge getan.